RS Vwgh 2001/2/22 2000/15/0190

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.02.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184;

Rechtssatz

Die Schätzung dient der Ermittlung der wahren Besteuerungsgrundlagen, somit von Vorgängen, die sich tatsächlich in der Vergangenheit ereignet haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000150190.X02

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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