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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184;Rechtssatz
Die Schätzung dient der Ermittlung der wahren Besteuerungsgrundlagen, somit von Vorgängen, die sich tatsächlich in der Vergangenheit ereignet haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000150190.X02Im RIS seit
21.02.2002