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L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
BauRallg;Rechtssatz
Entsprechend § 14 Abs 8 Vlbg RPG 1996 ist bei der Beurteilung der Widmungskonformität auch auf die vorgeschriebenen Maßnahmen zur Verhinderung störender Auswirkungen Bedacht zu nehmen (vgl. zu § 14 Abs. 8 Vlbg RPG 1996 das hg. Erkenntnis vom 25. Juni 1999, Zl. 98/06/0045, mit Hinweis auf die Erläuternden Bemerkungen zur Novelle 1996). Inwiefern § 14 Abs. 8 Vlbg RPG 1996 verfassungswidrig sein sollte, ist dem Verwaltungsgerichtshof nicht ersichtlich, zumal es verfassungsrechtlich nicht geboten ist, auf Grund einer Durchschnittsbetrachtung auch solche Maßnahmen zu untersagen, die bei entsprechenden Maßnahmen zu keiner Beeinträchtigung der Umgebung führen.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997060088.X05Im RIS seit
30.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009