RS Vwgh 2001/2/23 96/02/0384

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Veröffentlicht am 23.02.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG 1972 §22 Abs1 Satz1;
ASchG 1972 §31 Abs2 litm;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass es sich beim Tatbestandselement der "regelmäßigen" Beschäftigung von mehr als 250 Arbeitnehmern um ein wesentliches Tatbestandselement handelt (Hinweis: E 30.12.1991, Zl. 91/19/0139).

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996020384.X01

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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