Index
L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauG Vlbg 1972 §31 Abs2;Rechtssatz
Der Umstand, dass sich in einer Gemeinde seit Erlassung des ersten Flächenwidmungsplanes (hier: im Jahre 1975 )kein Tourismus (insbesondere kein Massentourismus) entwickelt hat, und die im Lichte dieses Umstandes dargelegte geänderte Entwicklungsplanung der Gemeinde in Bezug auf die Aspekte des Fremdenverkehres stellen wichtige Gründe im Sinne des § 23 Abs. 1 Vlbg. RPG 1996 dar, die eine Änderung des Flächenwidmungsplanes gerechtfertigt haben.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999060124.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
04.08.2009