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36 WirtschaftstreuhänderNorm
B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätLeitsatz
Aufhebung einer weiteren Satzung der Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder mangels gesetzlicher Deckung der Einrichtung und Ausgestaltung eines kammereigenen Pensionsvorsorgesystems mit Pflichtmitgliedschaft und Beitragspflicht unter Verweis auf die VorjudikaturRechtssatz
Präjudizialität der Satzung der Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder vom 01.12.00 gegeben.
Der Beschwerdeausschuß hat keine inhaltliche Entscheidung über die zeitraumbezogene Höhe eines Beitrages innerhalb eines bestimmten Jahres getroffen, sondern lediglich eine verfahrensrechtliche Entscheidung, für die die im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides geltende Satzung maßgeblich ist.
Aufhebung der Satzung zur Gänze unter Hinweis auf E v 19.06.01, V32/01 ua.
(Anlaßfall: E v 27.11.01, B378/01 - Aufhebung des angefochtenen Bescheides)
Schlagworte
VfGH / Präjudizialität, Wirtschaftstreuhänder VersorgungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2001:V85.2001Dokumentnummer
JFR_09988874_01V00085_01