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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauG Vlbg 1972 §31 Abs2;Rechtssatz
Soweit der Eigentumseingriff in der Flächenwidmung durch den Gemeinderat begründet ist, kann der Verfassungsgerichtshof diese Widmung im Flächenwidmungsplan, der eine Verordnung darstellt, umfassend auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen. Im Hinblick auf alle anderen Aspekte, aus denen im Baubewilligungsverfahren die Baubewilligung nicht erteilt wird, kommt dem Verwaltungsgerichtshof nach der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (vgl. das Urteil vom 21. September 1993 im Fall Zumtobel gegen Österreich und die Zulässigkeitsentscheidung der Europäischen Kommission für Menschenrechte vom 15. Oktober 1991, Nr. 15267/89 im Fall Zumtobel u. a. gegen Österreich) eine dem Art. 6 Abs. 1 MRK entsprechende Prüfungskompetenz zu.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999060124.X02Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009