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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §20 Abs2;Rechtssatz
Bei einer Überschreitung der im Ortsgebiet zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als das Doppelte kann von einem geringfügigen Verschulden keine Rede sein.
Schlagworte
Feststellen der GeschwindigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001020023.X04Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
04.08.2010