RS Vwgh 2001/2/23 2001/02/0023

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Veröffentlicht am 23.02.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §20 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs3 lita;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/02/0177 E 9. September 1983 RS 1

Stammrechtssatz

Das Tatbild der Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs 2 StVO ist bei jeder auch noch so geringfügigen Überschreitung der im Ortsgebiet zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfüllt, sodass das Ausmaß der Überschreitung derselben im Sinne des § 44a lit a VStG 1950, im Spruch des angefochtenen Bescheides nicht angeführt werden muss.

Schlagworte

Überschreiten der Geschwindigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001020023.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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