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40 VerwaltungsverfahrenLeitsatz
Zurückweisung eines Antrages auf teilweise Aufhebung der Verwaltungsformularverordnung als unzulässig wegen fehlender Legitimation; keine Präjudizialität eines Teils der formelhaften Rechtsmittelbelehrung im Formular für LadungsbescheideRechtssatz
Zurückweisung des Antrages auf Aufhebung eines Satzes der Rechtsmittelbelehrung des Ladungsbescheides (§1 Abs2 VerwaltungsformularV; Formular 26) über die Nichtvollstreckbarkeit des Bescheides als unzulässig wegen fehlender Legitimation; keine Präjudizialität.
Es ist völlig ausgeschlossen, dass der vom unabhängigen Verwaltungssenat bekämpfte Satz aus der Rechtsmittelbelehrung des Ladungsbescheides (§1 Abs2 VerwaltungsformularV; Formular 26) über die Nichtvollstreckbarkeit dieses Bescheides (bis zur abschließenden Entscheidung) eine Voraussetzung für die Entscheidung des unabhängigen Verwaltungssenates in der bei ihm anhängigen (Berufungs-)Rechtssache bildet.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Bescheid, Rechtsmittelbelehrung, VfGH / Legitimation, VfGH / PräjudizialitätEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2001:V93.2000Dokumentnummer
JFR_09988874_00V00093_01