RS Vwgh 2001/2/26 2000/17/0209

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Veröffentlicht am 26.02.2001
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Index

27/04 Sonstige Rechtspflege
60/01 Arbeitsvertragsrecht

Norm

AngG §8 Abs3;
GebAG 1975 §18 Abs1 Z2 lita;
GebAG 1975 §3 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Bei der von den Justizverwaltungsbehörden zu prüfenden Frage, ob ein Zeuge durch die Befolgung der Zeugenpflicht einen Vermögensnachteil erleidet, ist das Bestehen eines Entgeltfortzahlungsanspruches, etwa nach § 8 Abs 3 AngG, entsprechend (anspruchsmindernd) zu berücksichtigen (Hinweis E 22. Februar 1999, 98/17/0225).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000170209.X01

Im RIS seit

12.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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