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27/04 Sonstige RechtspflegeNorm
AngG §8 Abs3;Rechtssatz
Bei der von den Justizverwaltungsbehörden zu prüfenden Frage, ob ein Zeuge durch die Befolgung der Zeugenpflicht einen Vermögensnachteil erleidet, ist das Bestehen eines Entgeltfortzahlungsanspruches, etwa nach § 8 Abs 3 AngG, entsprechend (anspruchsmindernd) zu berücksichtigen (Hinweis E 22. Februar 1999, 98/17/0225).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000170209.X01Im RIS seit
12.07.2001