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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §33Leitsatz
Stattgabe eines Wiedereinsetzungsantrages infolge Vorliegen eines bloß minderen Versehens einer Kanzleimitarbeiterin bei Bearbeitung einer Reihe gleichgelagerter FälleRechtssatz
Der glaubwürdige Umstand, daß im Zuge des beträchtlich erhöhten Anfalls zu bearbeitender Post, welcher mit einer Vielzahl gleichartiger, in unterschiedlichen Verfahrensstadien befindlicher Fälle in Zusammenhang stand, die Kanzleimitarbeiterin die in Rede stehenden Schreiben irrtümlich nicht in die Postmappe einlegte, sondern sie einem zum Ablegen vorbereiteten Stoß bereits erledigter Schriftstücke zuordnete, stellt ein unvorhergesehenes Ereignis dar, das auf einem minderen Grad des Versehens im Sinne des §146 Abs1 ZPO beruht.
ebenso: B v 27.11.01, B1803/00.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / WiedereinsetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2001:B1796.2000Dokumentnummer
JFR_09988873_00B01796_01