RS Vfgh 2001/11/27 B1796/00 - B1803/00

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Veröffentlicht am 27.11.2001
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VfGG §33
ZPO §146 Abs1

Leitsatz

Stattgabe eines Wiedereinsetzungsantrages infolge Vorliegen eines bloß minderen Versehens einer Kanzleimitarbeiterin bei Bearbeitung einer Reihe gleichgelagerter Fälle

Rechtssatz

Der glaubwürdige Umstand, daß im Zuge des beträchtlich erhöhten Anfalls zu bearbeitender Post, welcher mit einer Vielzahl gleichartiger, in unterschiedlichen Verfahrensstadien befindlicher Fälle in Zusammenhang stand, die Kanzleimitarbeiterin die in Rede stehenden Schreiben irrtümlich nicht in die Postmappe einlegte, sondern sie einem zum Ablegen vorbereiteten Stoß bereits erledigter Schriftstücke zuordnete, stellt ein unvorhergesehenes Ereignis dar, das auf einem minderen Grad des Versehens im Sinne des §146 Abs1 ZPO beruht.

ebenso: B v 27.11.01, B1803/00.

Entscheidungstexte

  • B 1796/00
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 27.11.2001 B 1796/00
  • B 1803/00
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 27.11.2001 B 1803/00

Schlagworte

VfGH / Wiedereinsetzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2001:B1796.2000

Dokumentnummer

JFR_09988873_00B01796_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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