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L34007 Abgabenordnung TirolNorm
BAO §212 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2000/14/0201 E 23. April 2001Rechtssatz
Die für die Zulässigkeit einer Abgabenstundung im Wege einer Ermessensentscheidung vorausgesetzte erhebliche Härte im Verständnis des § 160 Abs 1 Tir LAO ist als Auswirkung der konkreten Besteuerungsangelegenheit auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Abgabepflichtigen zu verstehen (Hinweis E 5. Mai 1992, 92/14/0053).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000170252.X02Im RIS seit
13.07.2001