RS Vwgh 2001/2/26 2000/17/0252

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Veröffentlicht am 26.02.2001
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L34007 Abgabenordnung Tirol
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212 Abs1;
LAO Tir 1984 §160 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2000/14/0201 E 23. April 2001

Rechtssatz

Die für die Zulässigkeit einer Abgabenstundung im Wege einer Ermessensentscheidung vorausgesetzte erhebliche Härte im Verständnis des § 160 Abs 1 Tir LAO ist als Auswirkung der konkreten Besteuerungsangelegenheit auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Abgabepflichtigen zu verstehen (Hinweis E 5. Mai 1992, 92/14/0053).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000170252.X02

Im RIS seit

13.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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