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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §33 Abs2 lita;Rechtssatz
Zur Erfüllung des finanzstrafrechtlichen Tatbestandes nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG ist nicht das Unterbleiben der fällig gewordenen Zahlung, sondern die Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen nach § 21 UStG wesentlich. Um eine solche Pflichtverletzung einer Person im Sinne einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG zurechnen zu können, muss diese zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen der strittigen Umsatzsteuervorauszahlungen zumindest mit der faktischen Wahrnehmung der steuerrechtlichen Angelegenheiten des Steuerpflichtigen befasst gewesen sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998130110.X02Im RIS seit
12.07.2001