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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §3 Abs11;Rechtssatz
Der wesentliche Teil einer Dienstleistung wird dort ausgeführt, wo die entscheidenden Bedingungen für den Erfolg gesetzt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999130161.X03Im RIS seit
12.07.2001