RS Vwgh 2001/2/27 2000/13/0077

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §17 Abs2;
ZustG §7;

Rechtssatz

Eine Hinterlegung ohne dem Gesetz entsprechende schriftliche Verständigung iSd § 17 Abs 2 ZustG entfaltet keine Rechtswirkungen und erlaubt eine Sanierung des damit unterlaufenen Zustellmangels nur nach Maßgabe des § 7 ZustG (Hinweis E 26.5.1997, 96/17/0063).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000130077.X04

Im RIS seit

12.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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