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36 WirtschaftstreuhänderNorm
B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungLeitsatz
Anlaßfallwirkung der Aufhebung einer Verordnung; Zurückweisung von weiteren Anträgen auf Aufhebung des erstinstanzlichen sowie eines anderen Berufungsbescheides; teilweiser KostenzuspruchRechtssatz
Anlaßfallwirkung der Aufhebung der Satzung der Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder vom 01.12.00 mit E v 26.11.01, V85/01.
Zurückweisung der Anträge auf Aufhebung des erstinstanzlichen Bescheides mangels Erschöpfung des Instanzenzuges und des ersten, die Berufung abweisenden Bescheides des Beschwerdeausschusses der Kammer der Wirtschaftstreuhänder wegen Versäumung der Beschwerdefrist.
Teilweiser Kostenzuspruch.
Da der Beschwerdeführer mit seiner Beschwerde nur insofern Erfolg hatte, als sie zur Aufhebung des Bescheides vom 10.01.01 führte, waren ihm die Prozeßkosten nur anteilig in der Höhe von S 7.500,-- (€ 545,05) sowie die Eingabegebühr in der Höhe von S 2.500 (€ 181,68) zuzusprechen.
Schlagworte
VfGH / Anlaßfall, VfGH / Fristen, VfGH / Instanzenzugserschöpfung, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2001:B378.2001Dokumentnummer
JFR_09988873_01B00378_01