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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §132;Rechtssatz
Der von den Abgabepflichtigen ins Treffen geführte Umstand des Fehlens einer Belegaufbewahrungspflicht für Aufwendungen zur Bestreitung der Lebensführung ist nicht geeignet, die von der Beh angestellte Überlegung, über die von den Steuerpflichtigen behaupteten Ausgabenpositionen müssten dennoch Unterlagen vorhanden sein, als zur allgemeinen Lebenserfahrung im Widerspruch stehend aufzuzeigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997130091.X06Im RIS seit
12.07.2001Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013