RS Vwgh 2001/2/27 97/13/0091

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.2001
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §132;
BAO §167 Abs2;

Rechtssatz

Der von den Abgabepflichtigen ins Treffen geführte Umstand des Fehlens einer Belegaufbewahrungspflicht für Aufwendungen zur Bestreitung der Lebensführung ist nicht geeignet, die von der Beh angestellte Überlegung, über die von den Steuerpflichtigen behaupteten Ausgabenpositionen müssten dennoch Unterlagen vorhanden sein, als zur allgemeinen Lebenserfahrung im Widerspruch stehend aufzuzeigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997130091.X06

Im RIS seit

12.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten