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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §150 Abs2;Rechtssatz
Nach stRsp des VwGH kann mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit ohne nähere Angaben und ohne Anbot entsprechender Bescheinigungsmittel das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht dargetan werden (Hinweis E 3.10.1990, 90/02/0117).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000130077.X03Im RIS seit
12.07.2001