RS Vwgh 2001/2/27 97/13/0091

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Veröffentlicht am 27.02.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §183 Abs3;

Rechtssatz

Die Berufung auf Akten stellt kein zulässiges Beweisanbot dar, wenn im Beweisantrag nicht dargestellt wird, aus welchen Bestandteilen des betroffenen Aktes sich welche konkreten Umstände ergeben sollten (Hinweis E 22.4.1992, 91/14/0232).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997130091.X04

Im RIS seit

12.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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