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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §183 Abs3;Rechtssatz
Die Berufung auf Akten stellt kein zulässiges Beweisanbot dar, wenn im Beweisantrag nicht dargestellt wird, aus welchen Bestandteilen des betroffenen Aktes sich welche konkreten Umstände ergeben sollten (Hinweis E 22.4.1992, 91/14/0232).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997130091.X04Im RIS seit
12.07.2001Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013