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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §33 Abs1;Rechtssatz
Die Strafbarkeit einer Abgabenhinterziehung im Sinne des § 33 Abs 2 lit a FinStrG ist dann ausgeschlossen, wenn der Strafbarkeit zufolge der nachfolgenden Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG wegen des gleichen Umsatzsteuerbetrages für denselben Zeitraum kein Hindernis entgegensteht (Hinweis E 26.11.1997, 95/13/0040; E 15.7.1998, 97/13/0106). Dabei sind für die Bestrafung eines Täters nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG klare und eindeutige Feststellungen erforderlich, die eine Beurteilung der Frage zulassen, ob der Täter nicht ohnehin den Tatbestand nach § 33 Abs 1 FinStrG hinsichtlich der Jahresumsatzsteuer erfüllt hat (Hinweis E 2.8.2000, 98/13/0121).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999130103.X02Im RIS seit
12.07.2001