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24/01 StrafgesetzbuchNorm
FrG 1997 §36 Abs1 Z1;Rechtssatz
Nach der st Rsp des VwGH kann ein Aufenthaltsverbot rechtens direkt auf § 36 Abs. 1 Z. 1 FrG 1997 gestützt werden, wenn zwar keiner der Tatbestände des § 36 Abs. 2 leg. cit. erfüllt ist, wohl aber triftige Gründe vorliegen, die in ihrer Gesamtheit die im § 36 Abs. 1 leg. cit. umschriebene Annahme rechtfertigen (Hinweis E vom 14. Dezember 2000, Zl. 98/21/0324). Dass die Behörde letzteres bejahte, begegnet im Hinblick auf die der Verurteilung des Fremden zugrundeliegende Tathandlung des Gebrauches einer verfälschten fremdenrechtlich bedeutsamen inländischen öffentlichen Urkunde und auf die mehrfachen Versuche einer Einreise ohne Einreisebewilligung, letztlich sogar mit einem verfälschten Reisepass, - wodurch im Übrigen der Tatbestand des § 36 Abs. 2 Z. 6 FrG erfüllt wurde - keinen Bedenken (Hinweis E vom 23. Mai 1996, Zl. 96/18/0086, ergangen zum Frg 1993).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998210321.X01Im RIS seit
24.01.2002