RS Vwgh 2001/2/27 97/13/0091

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.2001
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/03 Steuern vom Vermögen

Norm

B-VG Art131 Abs1 Z1;
VermStG §11;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Dass der Bf die erstinstanzlichen Vermögensteuerbescheide nicht bekämpft und somit den Instanzenzug nicht ausgeschöpft hat, führt aus dem Grunde der Unzuständigkeit des VwGH zur Zurückweisung seiner Beschwerde in dem Umfang, in welchem die durch den angefochtenen Bescheid vorgenommene Abgabenfestsetzung seine Rechtsposition nicht ungünstiger gestaltet hat, als dies durch den betroffenen, von ihm unbekämpft belassenen erstinstanzlichen Bescheid geschehen war (Hinweis E 23.4.1998, 96/07/0030).

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997130091.X01

Im RIS seit

12.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten