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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §3 Abs11;Rechtssatz
Für die Qualifikation als einheitliche (sonstige) Leistung kommt es darauf an, ob ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang der Teilleistungen gegeben ist, ein Ineinandergreifen der Leistungen, welches die einzelnen Leistungen als Teil einer Gesamtleistung erscheinen lässt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999130161.X01Im RIS seit
12.07.2001