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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §33 Abs1;Rechtssatz
Nach stRsp sowohl des OGH als auch des VwGH wird das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG dann, wenn in der Folge mit Beziehung auf denselben Betrag und denselben Steuerzeitraum die Umsatzsteuerverkürzung auch im Stadium ihrer bescheidmäßigen Festsetzung iSd Tatbestandes des Finanzvergehens nach § 33 Abs 1 FinStrG erfolgt oder zumindest versucht wird, als (straflose) Vortat von dem letzteren Finanzvergehen als Haupttat, in deren Schaden die Folgen der Vortat zur Gänze aufgehen, konsumiert (Hinweis OGH E 31.1.1996, 13 Os 187/95).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999130103.X01Im RIS seit
12.07.2001