RS Vwgh 2001/2/27 99/13/0103

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Veröffentlicht am 27.02.2001
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §33 Abs1;
FinStrG §33 Abs2 lita;

Rechtssatz

Nach stRsp sowohl des OGH als auch des VwGH wird das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG dann, wenn in der Folge mit Beziehung auf denselben Betrag und denselben Steuerzeitraum die Umsatzsteuerverkürzung auch im Stadium ihrer bescheidmäßigen Festsetzung iSd Tatbestandes des Finanzvergehens nach § 33 Abs 1 FinStrG erfolgt oder zumindest versucht wird, als (straflose) Vortat von dem letzteren Finanzvergehen als Haupttat, in deren Schaden die Folgen der Vortat zur Gänze aufgehen, konsumiert (Hinweis OGH E 31.1.1996, 13 Os 187/95).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999130103.X01

Im RIS seit

12.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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