RS Vwgh 2001/3/1 98/18/0200

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Veröffentlicht am 01.03.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §59 Abs1;
FrG 1997 §36;
FrG 1997 §39;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/18/0398 E 31. Mai 2000 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der Festsetzung der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltsverbotes handelt es sich um einen vom übrigen Inhalt des angefochtenen Bescheides nicht trennbaren Abspruch (Hinweis E 8.9.1994, 94/18/0189, ergangen zum FrG 1993).

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998180200.X02

Im RIS seit

26.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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