RS Vwgh 2001/3/6 2000/01/0056

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Veröffentlicht am 06.03.2001
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Auch eine nicht staatliche Verfolgung kann unter gewissen Voraussetzungen asylrelevant sein, nämlich dann, wenn der Staat nicht gewillt oder nicht in der Lage ist, diese Verfolgungshandlungen hintanzuhalten. Im Ergebnis kommt es letztlich darauf an, ob für einen von dritter Seite aus den in der FlKonv genannten Gründen Verfolgten trotz staatlichen Schutzes der Eintritt eines - asylrelevante Intensität erreichenden - Nachteiles aus dieser Verfolgung mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (Hinweis E vom 22. 3. 2000, 99/01/0256).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000010056.X01

Im RIS seit

25.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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