RS Vwgh 2001/3/6 2000/05/0124

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Veröffentlicht am 06.03.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VVG §11 Abs1;
VVG §11 Abs2;

Rechtssatz

Ein nach Vornahme der eigentlichen Vollstreckungshandlungen erlassener Bescheid über die Vorschreibung der Kosten der Ersatzvornahme eines behördlichen Auftrages ist ein im Zuge des Vollstreckungsverfahrens ergehender verfahrensrechtlicher Bescheid, welcher der Schadloshaltung der Behörde dient (vgl das E 2. Mai 1956, 1273, 2913/54, VwSlg 4057 A/1956, und die bei Hauer/Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens, 5. Auflage, auf Seite 1200 referierte hg. Rechtsprechung zu § 11 VVG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000050124.X01

Im RIS seit

07.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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