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66 SozialversicherungNorm
B-VG Art7 Abs1 / GesetzLeitsatz
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Erklärung eines Einzelvertrages eines Arztes mit einem Sozialversicherungsträger für erloschen infolge einer rechtskräftigen Verurteilung des Beschwerdeführers; keine Verletzung des Gleichheitsrechtes durch unbillige Härte der Regelung gegenüber dem BetroffenenRechtssatz
Hinweis auf VfSlg 15804.
Selbst wenn man der Auffassung des Beschwerdeführers beitreten wollte, das ex lege eintretende Erlöschen des Einzelvertrags treffe ihn gemessen an der begangenen Straftat unverhältnismäßig hart, wäre damit für den Beschwerdeführer nichts gewonnen, zumal ja - wie der Beschwerdeführer selbst ins Treffen führt - §44 Abs2 StGB die Möglichkeit eröffnet hätte, diese Rechtsfolge abzuwenden.
Schlagworte
Sozialversicherung, ÄrzteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2001:B1308.2001Dokumentnummer
JFR_09988873_01B01308_01