RS Vwgh 2001/3/6 2000/01/0218

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Veröffentlicht am 06.03.2001
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z6;
StVO 1960;

Rechtssatz

Dass jeglicher Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung - unabhängig von der Schwere der Übertretung - für die Beurteilung nach § 10 Abs. 1 Z 6 StbG 1985 wesentlich sei, trifft nicht zu. Eine derartige Aussage findet sich auch nicht im E vom 28. Jänner 1998, 96/01/0985 (vgl. im Übrigen das E vom 8. März 1999, 98/01/0255).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000010218.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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