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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z6;Rechtssatz
Dass jeglicher Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung - unabhängig von der Schwere der Übertretung - für die Beurteilung nach § 10 Abs. 1 Z 6 StbG 1985 wesentlich sei, trifft nicht zu. Eine derartige Aussage findet sich auch nicht im E vom 28. Jänner 1998, 96/01/0985 (vgl. im Übrigen das E vom 8. März 1999, 98/01/0255).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000010218.X02Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
16.03.2011