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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1997 §1 Z2;Rechtssatz
Als Verfahrensgegenstand des Asylverfahrens ist die Gewährung von Asyl - also der in § 1 Z 2 AsylG 1997 umschriebenen, nicht auf einen bestimmten Herkunftsstaat bezogenen Rechtsposition - anzusehen. Allein auf dieses Ziel hin ist der Asylantrag seinem "Wesen" nach gerichtet. Gem § 3 Abs 2 AsylG 1997 muss die Partei im verfahrenseinleitenden Antrag dabei nur "zu erkennen geben, in Österreich Schutz vor Verfolgung zu suchen" (ausführliche Begründung im E).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000010402.X01Im RIS seit
04.05.2001