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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs4;Rechtssatz
Im Zusammenhang mit der Frage, ob an eine Person zu Recht eine Aufforderung nach § 5 Abs. 4 StVO erging (und dieser nicht Folge geleistet wurde), kommt es nicht darauf an, ob diese Voraussetzungen auch in Hinsicht auf eine andere Person zutrafen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997020034.X01Im RIS seit
12.06.2001