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60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
AlVG 1977 §26 Abs1 idF 1997/I/139;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/03/0328 E 16. Oktober 2002Rechtssatz
Es ist beim Weiterbildungsgeld kein sachlich gerechtfertigter Grund für eine Differenzierung der Art zu ersehen, dass auf dessen Bezug bei der Begründung eines geringfügigen Dienstverhältnisses bei einem anderen Arbeitgeber Anspruch bestünde, beim selben Arbeitgeber jedoch nicht. Ebenso ist kein Grund zu ersehen, dass der Ausdruck des § 11 AVRAG 1993 "Bildungskarenz gegen Entfall des Arbeitsentgeltes" eine "Teilkarenz" im Sinne einer geringfügigen Beschäftigung ausschlösse.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000020212.X02Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
21.03.2013