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27 RechtspflegeNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung eines Individualantrags eines Rechtsanwaltes und einer nicht dem Anwaltsstand angehörigen Antragstellerin auf Aufhebung einer Bestimmung der RL-BA 1977 über die höchstpersönliche Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit als Mediator; kein aktueller Eingriff in die Rechtssphäre; zu enger AnfechtungsumfangRechtssatz
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung des §69 erster Satz RL-BA 1977 1977 über die höchstpersönliche Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit als Mediator.
Das Vorbringen des Erstantragstellers läßt jeden Hinweis darüber vermissen, daß er bereits konkrete Anbote hätte, ein Mediationsmandat zu übernehmen. Nach diesem Vorbringen geht es ihm vielmehr um die abstrakte Klärung der Zulässigkeit der von ihm geplanten Vorgangsweise bei der Durchführung von Mediation im Rahmen seiner Rechtsanwaltskanzlei, ohne damit einen aktuellen Eingriff in seine Rechtsposition darzulegen.
Kein Eingriff in die Rechtssphäre der Zweitantragstellerin.
Zu enger Anfechtungsumfang.
Der angefochtene erste Satz des §69 RL-BA 1977 ist für das Verständnis des gesamten §69 insgesamt unentbehrlich. Der nach der angestrebten Aufhebung verbleibende Rest dieser Verordnungsbestimmung wäre nämlich als unverständlicher Torso inhaltsleer und unanwendbar; er ist daher mit den aufzuhebenden Normteilen untrennbar verbunden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Rechtsanwälte, Berufsrecht, VfGH / Individualantrag, VfGH / PrüfungsumfangEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2001:V28.2001Dokumentnummer
JFR_09988873_01V00028_01