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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Ein Antrag des Bf auf Kostenersatz hinsichtlich eines von ihm anlässlich der Hafttauglichkeitsprüfung beizubringenden ärztlichen Gutachtens ist mangels einer gesetzlichen Grundlage für einen solchen verwaltungsbehördlich zu erledigenden Kostenersatzanspruch abzuweisen. (Hier: Mit rechtskräftiger Strafverfügung wurde der Bf schuldig erkannt, er habe § 4 Abs 2 des Wr ParkometerG iVm § 9 VStG verletzt; über den Bf wurde eine Geldstrafe in der Höhe von S 400,-- und eine Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Stunden verhängt.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000170141.X04Im RIS seit
26.07.2001