RS Vwgh 2001/3/14 2000/08/0036

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Veröffentlicht am 14.03.2001
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §49 Abs1;
AlVG 1977 §49 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2000/08/0037 2000/08/0038 2000/08/0039 Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2001/08/0036 E 14. März 2001

Rechtssatz

Ohne Einfluss auf die Obliegenheit des Meldepflichtigen, die Kontrollmeldetermine wahrzunehmen, ist der Umstand, dass das Arbeitsmarktservice in Anbetracht von gesundheitlichen oder altersmäßigen Umständen, die eine Vermittlung des Meldepflichtigen auf dem Arbeitsmarkt erschweren, keine vielversprechende Aussicht hat, den Meldepflichtigen wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000080036.X02

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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