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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Zurückweisung einer neuerlichen Beschwerde gegen denselben Verwaltungsakt mangels Legitimation infolge Konsumierung des Beschwerderechtes mit Einbringung der ersten BeschwerdeRechtssatz
Da im vorliegenden Fall durch die neuerliche Zustellung nicht ein zweiter Bescheid erlassen wurde, sondern vielmehr nur eine weitere schriftliche Ausfertigung des ihr bereits rechtswirksam zugestellten Bescheides übermittelt wurde, war die (zweite) Beschwerde mangels Legitimation der beschwerdeführenden Gesellschaft gemäß §19 Abs3 lite VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / LegitimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2001:B2137.2000Dokumentnummer
JFR_09988873_00B02137_01