RS Vfgh 2001/11/27 B2137/00

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.11.2001
beobachten
merken

Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Legitimation
VfGG §19 Abs3 Z2 lite

Leitsatz

Zurückweisung einer neuerlichen Beschwerde gegen denselben Verwaltungsakt mangels Legitimation infolge Konsumierung des Beschwerderechtes mit Einbringung der ersten Beschwerde

Rechtssatz

Da im vorliegenden Fall durch die neuerliche Zustellung nicht ein zweiter Bescheid erlassen wurde, sondern vielmehr nur eine weitere schriftliche Ausfertigung des ihr bereits rechtswirksam zugestellten Bescheides übermittelt wurde, war die (zweite) Beschwerde mangels Legitimation der beschwerdeführenden Gesellschaft gemäß §19 Abs3 lite VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung zurückzuweisen.

Entscheidungstexte

  • B 2137/00
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 27.11.2001 B 2137/00

Schlagworte

VfGH / Legitimation

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2001:B2137.2000

Dokumentnummer

JFR_09988873_00B02137_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten