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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §76 Abs2;Rechtssatz
Grundlage für die Ermittlung der Einkünfte des Versicherten aus Vermietung und Verpachtung ist gem § 3 Abs 3 der Richtlinien über die Beurteilung der Voraussetzungen für eine Herabsetzung der Beitragsgrundlage für Selbstversicherte in der Krankenversicherung und über Form und Inhalt diesbezüglicher Anträge der "letzte" Einkommensteuerbescheid, für die Beweisführung maßgebender Zeitpunkt ist gem § 2 Abs 2 der genannten Richtlinien der der Antragstellung. Andere Nachweise iSd § 2 Abs 2 der Richtlinien können nur dann herangezogen werden, wenn noch gar kein Einkommensteuerbescheid vorliegt. Die wirtschaftlichen Verhältnisse im Zeitraum unmittelbar vor der Antragstellung können erst dann berücksichtigt werden, wenn darüber ein Einkommensteuerbescheid (§ 3 Abs 3 der Richtlinien) vorliegt. Eine sich daraus ergebende allenfalls (weitere) Herabsetzung der Beitragsgrundlage wird nur über Antrag und diesfalls ab dem der Vorlage an die Beh folgenden Monatsersten, nicht aber rückwirkend ab Antragstellung, wirksam.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999080067.X01Im RIS seit
31.07.2001