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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
ASVG §16 Abs1;Rechtssatz
Im Zusammenhang mit einem Antrag auf Herabsetzung der Beitragsgrundlage für die Selbstversicherung in der Krankenversicherung erweist sich die Ermittlung des Einkommens und damit die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers als rechtswidrig, wenn von der Beh nicht weiter geprüft wurde, ob es sich bei den in der Bilanz des Antragstellers ausgewiesenen Entnahmen um zu berücksichtigende Geldentnahmen oder etwa um Sachentnahmen handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1995080148.X02Im RIS seit
31.07.2001