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21/03 GesmbH-RechtNorm
ASVG §67 Abs10;Rechtssatz
Die Bestellung zum Geschäftsführer einer GmbH ist nach der Zustimmung des Geschäftsführers sofort wirksam; für die Wirksamkeit der Bestellung sind die Anmeldung des Geschäftsführers zum Firmenbuch und seine Eintragung nicht erforderlich. Die Eintragung im Firmenbuch hat nur deklarative Bedeutung, die Geschäftsführer sind bereits vor ihrer Eintragung im Rahmen des § 15 GmbHG zu Vertretungshandlungen für die Gesellschaft berechtigt (Hinweis E 7. Dezember 2000, 2000/16/0601).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000080097.X02Im RIS seit
13.06.2001