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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §1 Abs1 lita;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/08/0302Rechtssatz
Der Arbeitsort ist durch die Eigenart der konkreten Dienstleistung bestimmt, deren Erbringung - nach Vereinbarung - auch außerhalb dafür vorgesehener Räumlichkeiten möglich ist (Hinweis E 21.9.1993, 92/08/0186).
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Persönliche AbhängigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996080301.X06Im RIS seit
14.02.2002Zuletzt aktualisiert am
06.10.2011