RS Vwgh 2001/3/14 2000/17/0141

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.03.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §29a;
VStG §51 Abs1;
VStG §53a;

Rechtssatz

Der Begriff "Verwaltungsstrafsachen", der sich auf alle "Verfahren vor den Verwaltungsbehörden wegen Verwaltungsübertretungen" bezieht, ist umfassend zu verstehen (Hinweis E 17. Dezember 1999, 98/02/0394; B 24. November 1997, 97/17/0407). Es besteht daher kein Grund, nicht auch den vorliegenden Antrag an den Magistrat der Stadt Wien auf Erstattung der dem Beschuldigten erwachsenen Kosten der Befundaufnahme durch eine Fachärztin darunter zu verstehen. Die Zuständigkeit zur Erledigung dieses Antrages - die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges zunächst vorausgesetzt - folgt als Annexmaterie jener für den Vollzug von Freiheitsstrafen nach dem VStG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000170141.X01

Im RIS seit

26.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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