RS Vwgh 2001/3/14 2000/17/0141

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Veröffentlicht am 14.03.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52;
VStG §54d;

Rechtssatz

Die (von Amts wegen vorzunehmende - Hinweis E 17. Oktober 1984, 84/03/0173, VwSlg 11560 A/1984) Hafttauglichkeitsprüfung, bei der es sich um eine Angelegenheit im Zusammenhang mit dem Vollzug der Freiheitsstrafe handelt, ist nach dem Gesetz von der Behörde grundsätzlich auf ihre Kosten vorzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000170141.X03

Im RIS seit

26.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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