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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Die (von Amts wegen vorzunehmende - Hinweis E 17. Oktober 1984, 84/03/0173, VwSlg 11560 A/1984) Hafttauglichkeitsprüfung, bei der es sich um eine Angelegenheit im Zusammenhang mit dem Vollzug der Freiheitsstrafe handelt, ist nach dem Gesetz von der Behörde grundsätzlich auf ihre Kosten vorzunehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000170141.X03Im RIS seit
26.07.2001