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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §10;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/16/0207 98/16/0206Rechtssatz
Nach der stRsp des VwGH ergibt sich aus der Ausnahmebestimmung des § 10 zweiter Satz ErbStG, dass die Übernahme der Schenkungssteuer durch den Geschenkgeber als weitere Schenkung gilt und daher in diesem Fall die Schenkungssteuer für die Schenkung zuzüglich der geschenkten Schenkungssteuer zu erheben ist (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III9 (1997), Rz 3 zu § 10 ErbStG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998160205.X05Im RIS seit
14.01.2002