Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1336;Rechtssatz
Der Einbeziehung eines Pönales als eine Leistung nach § 18 Abs 2 Z 2 GGG steht nicht entgegen, dass das Hauptanliegen der klagenden Parteien die Vereinbarung der Räumung gewesen ist und das Pönale eine Befestigung oder Absicherung der Räumungsverpflichtung bewirken soll (Hinweis E 9. September 1993, 93/16/0061). Bei gerichtlichen Vergleichen entsteht die Gebührenpflicht mit der Protokollierung des Vergleiches kraft Gesetzes. Daher kommt es für die Gebührenpflicht nicht darauf an, ob es zu einer Zahlungsverpflichtung des Pönales kommt und ob ein solches Pönale dann bezahlt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000160015.X03Im RIS seit
24.10.2001