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L34009 Abgabenordnung WienNorm
LAO Wr 1962 §54 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2000/13/0187 E 28. November 2001Rechtssatz
Nach § 7 Abs 1 Wr LAO reicht es für die Heranziehung des Vertreters des Abgabepflichtigen zur Haftung - in voller Höhe - bereits hin, dass die Abgaben nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden können, wobei der Gesetzgeber beispielhaft auf den Fall der Konkurseröffnung verweist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000160723.X01Im RIS seit
25.07.2001