RS Vwgh 2001/3/15 2000/16/0015

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.03.2001
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Index

22/01 Jurisdiktionsnorm
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §14;
JN §56 Abs2;

Rechtssatz

Werden mehrere Ansprüche in einer Klage gehäuft, dann ist für jeden einzelnen Anspruch der Zweifelsstreitwert gem § 56 Abs 2 letzter Satz JN von S 52.000,00 gesondert anzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000160015.X05

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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