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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §183 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/16/0207 98/16/0206Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/16/0411 E 27. Jänner 1999 RS 5Stammrechtssatz
Wenn der Verpflichtung, der Partei Gehör zu gewähren, von der Beh nicht entsprochen wird, so liegt ein Verfahrensmangel vor, der jedoch noch im Rechtsmittelverfahren saniert werden kann, etwa durch die Beh zweiter Instanz, wenn diese das Parteiengehör gewährt (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 1902).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998160205.X06Im RIS seit
14.01.2002