RS Vwgh 2001/3/15 98/16/0205

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Veröffentlicht am 15.03.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §183 Abs4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/16/0207 98/16/0206

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/16/0411 E 27. Jänner 1999 RS 5

Stammrechtssatz

Wenn der Verpflichtung, der Partei Gehör zu gewähren, von der Beh nicht entsprochen wird, so liegt ein Verfahrensmangel vor, der jedoch noch im Rechtsmittelverfahren saniert werden kann, etwa durch die Beh zweiter Instanz, wenn diese das Parteiengehör gewährt (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 1902).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998160205.X06

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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