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L34003 Abgabenordnung NiederösterreichNorm
BAO §281 Abs1;Rechtssatz
Dem Vorbringen, die verba legalia des § 186a NÖ LAO 1977 entsprächen nicht jenen des § 185 Abs 3 Wr LAO, sodass eine Präjudizialität nicht gegeben sein könne, ist entgegenzuhalten, dass es für die Aussetzung eines Berufungsverfahrens ausreicht, wenn eine (bloß) ähnliche Rechtsfrage anhängig ist. Die für eine Beurteilung des so genannten Bereicherungsverbotes maßgeblichen Worte - nämlich dass die Abgabe wirtschaftlich von jemand anderem als dem Abgabepflichtigen getragen werde - sind aber in den beiden landesrechtlichen Bestimmungen nahezu gleich, sodass die Voraussetzung für die Aussetzung des Berufungsverfahren erfüllt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001160063.X01Im RIS seit
30.01.2002