RS Vwgh 2001/3/15 2001/16/0136

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.03.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §46;
AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §46 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/19/0948 B 12. November 1996 RS 1

Stammrechtssatz

Der Wiedereinsetzungswerber hat zur Glaubhaftmachung des behaupteten Wiedereinsetzungsgrundes im Wiedereinsetzungsantrag LADUNGSFÄHIGE Adressen der zur Bescheinigung seines Vorbringens geführten Personen anzugeben, widrigenfalls dem Wiedereinsetzungsantrag nicht stattzugeben ist.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantragesrechtswidrig gewonnener BeweisSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001160136.X03

Im RIS seit

25.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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