RS Vwgh 2001/3/19 2000/17/0135

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Veröffentlicht am 19.03.2001
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Index

21/06 Wertpapierrecht

Norm

WAG 1997 §20 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Die gem § 20 Abs 1 Z 3 WAG geforderte fachliche Eignung könnte im Wege einer fachlichen Befragung geprüft werden (vgl hiezu auch das zur Frage der fachlichen Eignung im Verständnis des § 2 Abs 1 des Devisengesetzes ergangene Erkenntnis des VwGH vom 9. Februar 1990, 87/17/0260), nicht jedoch die vom Gesetz zusätzlich geforderte Berufserfahrung. Die Beantwortung der Frage, ob eine Person die im Verständnis des § 20 Abs 1 Z 3 WAG erforderlichen Berufserfahrungen gesammelt hat, hat nicht auf Grund der Ergebnisse eines Prüfungsgespräches zu erfolgen, sondern bedarf vielmehr der Feststellung und Würdigung des beruflichen Werdeganges.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000170135.X04

Im RIS seit

26.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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